Rezept-Gültigkeit und Lieferengpässe

 

Wenn Sie von Ihrem Arzt ein Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung, das Rezept so schnell wie möglich einzulösen. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Rezept seine Gültigkeit verliert und Apotheker Ihnen die verschreibungspflichtigen Präparate nicht mehr aushändigen dürfen. Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Art des Rezepts und kann zwischen drei Tagen und einem Monat liegen, in Ausnahmefällen sogar bis zu drei Monate (bei Privatrezepten). Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Lieferengpässe in der Apotheke auftreten können, die eine sofortige Verfügbarkeit der Medikamente beeinträchtigen können, selbst wenn die Apotheke sorgfältig vorbereitet ist.

 

verschreibungspflichtige Medikamente

Die meisten Patienten holen ihre verschriebenen Medikamente unmittelbar nach dem Arztbesuch ab, da sie schnell wieder gesund werden möchten. Einige jedoch, zum Beispiel diejenigen, die sich ihre Medikamente vorsorglich aufschreiben lassen (z.B. Herz- oder Blutdruckmittel), schieben das Einlösen auf. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, da möglicherweise in ein paar Tagen Lieferengpässe auftreten können, die sogar den geplanten Urlaub gefährden könnten.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hersteller oder Großhändler kurzfristig nicht ausreichend Arzneimittel liefern können. In solchen Fällen spricht man von einem Lieferengpass. Glücklicherweise können fehlende Medikamente oft durch wirkstoffgleiche Präparate anderer Hersteller ersetzt werden, ohne die medizinische Therapie zu beeinträchtigen. Falls jedoch keine geeignete Alternative vorhanden ist und der Patient nicht ausreichend versorgt werden kann, entsteht ein Versorgungsengpass.

Leider gehören Lieferengpässe in Deutschland seit einiger Zeit zum Alltag. Die Gründe dafür sind vielfältig und können in einer gesteigerten Nachfrage liegen, die nicht erfüllt werden kann, oder in den Strukturen der globalisierten und spezialisierten Arzneimittelherstellung. In vielen Fällen gibt es nur wenige weltweite Hersteller für bestimmte Wirkstoffe. Schon Produktionsausfälle oder Qualitätsprobleme in einer Anlage können die Arzneimittelversorgung gefährden.

 

Rezept gleich hier einreichen

 

Hier sind einige Beispiele für Rezeptgültigkeiten:

  • Rosa Rezept für gesetzlich Versicherte mit rezept- oder apothekenpflichtigen Medikamenten, Gültigkeit: 6 bis maximal 28 Tage
  • Blaues Rezept für Privatversicherte, Gültigkeit: 3 Monate
  • Grünes Rezept für gesetzlich Versicherte mit nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln, Gültigkeit: 3 Monate bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, sonst kein Ablaufdatum
  • Gelbes Rezept für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Gültigkeit: 1 Woche

 

Quellen:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/gesundheit-pflege/medikamente/wie-lange-ist-ein-rezept-gueltig-unterschiede-in-rosa-gruen-und-gelb-74268

https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7460/2021-04-15_AM-RL_Belieferungsfrist-wiederholende-Abgabe_ZD.pdf

 

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

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